Beitragsordnung des Fördervereins Freiwillige Feuerwehr Beucha e.V. 

Regelungen zu den Mitgliedsbeiträgen 

Für Vereinsmitglieder gelten folgende Mitgliedsbeiträge (als Jahresbeitrag) 

               Jugendliche*                                              50,- € 

               Erwachsene                                               60,- € 

               Aktive Angehörige FW Beucha        20,- € 

               Juristische Personen                            120,- € 

Ehrenmitglieder sind von einer Beitragszahlung freigestellt. 

*Mitglieder bis 18 Jahre, die im Beitragsjahr das 19.Lebensjahr noch nicht vollenden. 

 

Hinweise zu den Mitgliedsbeiträgen: 

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Vorstandsbeschluss zur Aufnahme und wird bei unterjährigem Eintritt auf Monatsbasis anteilig erhoben. 

Der Beitrag wird per Lastschrift eingezogen, Selbst- oder Barzahlungen sind nicht möglich. 

Als Zahlungsrhythmus ist eine jährliche oder halbjährliche Beitragsentrichtung möglich. 

Die Mitgliedsbeiträge sind mit den Zahlungsfristen: 

31. März für die jährliche Zahlung bzw. das 1. Halbjahr      31. Juli für das 2. Halbjahr fällig. 

 

Kosten für Veranstaltungen, Ausstattung oder andere Leistungen sind damit nicht abgedeckt 

und werden auf die Mitglieder gegebenenfalls direkt oder anteilig umgelegt. Eine Rückerstattung bei Nichtteilnahme ist nicht möglich. 

 

Der Vorstand kann im Einzelfall Ausnahmen von dieser Beitragsordnung zulassen. 

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